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Die Kanzlei Chatzipantelidou-Dimitraka wurde ursprünglich im Jahre 1974 von Sokratis Chatzipantelidis gegründet.
Frau Rechtsanwältin Theodora Chatzipantelidou-Dimitraka, seine Tochter, übernahm die Geschäfte im Jahre 1997, nachdem sie ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Aristotelischen Universität in Thessaloniki und ihr Aufbaustudium der Strafrechtswissenschaften und Kriminologie am selben Institut abgeschlossen hatte. Seitdem ist sie sowohl als praktizierende Anwältin als auch beratend tätig. Nach ihrer Zulassung zum Appelationsgericht im Jahre 2001 und ihrer Zulassung zum Areopag, dem Griechischen Kassationshof in Athen, im Jahre 2005, übernimmt die Kanzlei Fälle jeglichen Rechtsweges und auch kassatorische Verfahren vor dem Areopag.
Zum Zwecke der reibungslosen, fachgerechten und zügigen Bearbeitung der ihr angetragenen Fälle, verfügt die Kanzlei über ein modernstes EDV-System, eine umfangreiche Bibliothek und unmittelbaren Zugriff auf die aktuellste Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Zusammen mit kompetenten Mitarbeitern betätigt sich die Kanzlei sowohl in ganz Griechenland, als auch in Deutschland.
Dabei werden sowohl beratende Tätigkeiten ausgeübt, als auch Fälle zur Bearbeitung in Griechenland als in Deutschland übernommen, oder Fälle, die beide Länder berühren.
Um jeden möglichen Aspekt eines Falles abdecken zu können, arbeitet die Kanzlei auch mit anderen Fachleuten ihres Vertrauens zusammen, so mit Notaren, Gerichtsvollziehern, Bauingenieuren, Topographen, Buchhaltern und Steuerberatern.
Die Kommunikation mit der Kanzlei kann wahlweise auf Griechisch, Deutsch und Englisch erfolgen.
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